Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2024
I. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung aller Verträge zwischen der NRG Solutions AG und Kunden, einschliesslich Kaufverträgen, Service- und Wartungsverträgen sowie Beratungsdienstleistungen. Sie gelten auch für Verträge, die über den Webshop des Unternehmens unter www.nrg-solutions.ch/shop abgeschlossen werden.
- Die Annahme durch den Kunden erfolgt mit der Bestellung. Einkaufsbedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn das Unternehmen diese ausdrücklich schriftlich und unterzeichnet anerkennt.
- Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
II. Vertragsabschluss und Umfang der Lieferpflicht
- Angebote des Unternehmens ohne angegebene Gültigkeitsdauer sind unverbindlich. Bestellungen gelten erst durch schriftliche Bestätigung des Unternehmens als angenommen, welche den endgültigen Vertragsinhalt festlegt.
- Begleitmaterialien wie Bilder, Zeichnungen, Masse und Gewichtsangaben dienen nur als ungefähre Referenzwerte.
- Produktbeschreibungen in Angeboten und Auftragsbestätigungen stellen umfassende und endgültige Spezifikationen dar. Öffentliche Aussagen von Herstellern oder Dritten ergänzen diese Beschreibungen nicht.
- Zusätzliche Leistungen wie Bauarbeiten, Lagerung, Wartung, Reinigung, Demontage, Inspektionsdienste und Entsorgungsgebühren sind nicht inbegriffen und bedürfen separater Vereinbarungen.
- Kundenbestellungen sind verbindlich. Die Annahme bedarf der Schriftform (E-Mail).
- Webshop-Verträge kommen mit der E-Mail-Bestätigung der Kundenbestellung durch das Unternehmen zustande.
- Weicht die Bestätigung von der Bestellung ab, gilt der Inhalt der Bestätigung, es sei denn, der Kunde widerspricht innerhalb von 24 Stunden.
- Änderungen an bestätigten Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen, um wirksam zu werden.
III. Angebotsunterlagen
- Das Unternehmen behält Eigentums- und Urheberrechte an seinen Plänen, Zeichnungen, Bildern, Berechnungen und entwickelter Software sowie allen elektronischen Mitteilungen darüber. Diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Diese Vertraulichkeitspflicht gilt unabhängig davon, ob die Materialien ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden.
- Ausnahmen von der Vertraulichkeit bestehen, wenn Informationen: dem Kunden bereits ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt waren; von Dritten ohne Verstoss erhalten wurden; bereits öffentlich bekannt waren; oder gesetzlich erforderlich sind. Im letzten Fall muss der Kunde das Unternehmen unverzüglich über eine solche Verpflichtung informieren.
IV. Preise
- Listenpreise und nicht spezifizierte Angebotspreise sind unverbindlich. Es gelten die Preise in Auftragsbestätigungen, vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen.
- Die Preise unterliegen möglicher Inflation (z.B. durch Lieferkettenprobleme, Preiserhöhungen der Lieferanten oder andere aussergewöhnliche Umstände). Inflationskosten trägt der Kunde.
- Die Preise beinhalten Verpackung (ohne EPAL-Paletten), jedoch keine Transport-, vRG- und INOBatt-Gebühren sowie Versicherung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Alle Preise sind netto, ohne Rabatt, in der angegebenen Währung (CHF, EUR, USD). Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
- Preisänderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten. Korrekturen bei Fehlern auf Rechnungen und Dokumenten bleiben vorbehalten.
V. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Das Unternehmen kann laufende Raten- und Vorauszahlungen verlangen. Diese werden in der Regel in Auftragsbestätigungen festgelegt und werden zu den angegebenen Rechnungsdaten fällig.
- Rechnungen sind gemäss den Bedingungen auf der Auftragsbestätigung zu bezahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen gelten. Zahlungsfristen gelten als Verfalltermine.
- Mit Ablauf der Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet fünf Prozent Verzugszinsen p.a. zuzüglich aller Inkassokosten.
- Zahlung per Wechsel ist unzulässig.
- Bei Feststellung von Bonitätsbedenken werden alle Kundenleistungen sofort fällig.
- Bei Zahlungsverzug kann das Unternehmen alle Leistungen ohne Entschädigung aussetzen oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheit fortsetzen. Das Unternehmen kann gelieferte Waren auf Kosten des Kunden zurückfordern. Weitere gesetzliche Unternehmensrechte bleiben unberührt.
- Bei Kundenverzug kann das Unternehmen mit 10 Tagen Frist und ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. Alle bis dahin erbrachten Unternehmensleistungen sind vollständig zu bezahlen. Der Kunde trägt verzugsbedingte Kosten.
- Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte des Kunden für nicht anerkannte Forderungen sind ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
- Die Waren bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Unternehmens. Der Kunde verpflichtet sich zur Vornahme der erforderlichen Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister und zur Erteilung der geforderten Auskünfte.
- Wiederverkäufer dürfen vorbehaltene Waren im normalen Geschäftsverkehr unter eigenem Namen verkaufen. Der Wiederverkäufer tritt hiermit Forderungen aus Weiterverkäufen an das Unternehmen ab. Die Forderungen umfassen den Rechnungswert der Waren bei Weiterverkauf oder Verarbeitung. Die Abtretung bleibt nur wirksam, solange der Wiederverkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Wiederverkäufer muss sich das Eigentum gegenüber seinen Käufern bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten.
- Der Kunde darf vorbehaltene Waren nicht verpfänden oder zur Sicherheit übertragen. Der Kunde muss Zugriffsversuche Dritter unverzüglich melden. Der Kunde trägt alle Kosten für die Abwehr von Drittansprüchen, es sei denn, Dritte zahlen.
VII. Erfüllungsort, Lieferfristen, Gefahrtragung
- Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort der Ort, an dem Beratung, Lieferung oder Installation erfolgt.
- Lieferung oder Versand erfolgt DAP (gemäss Incoterms 2020). Das Unternehmen bestimmt Versandart, Spediteur, Route, Verpackung und Versicherung. Andere Vereinbarungen in Auftragsbestätigungen gelten. Versandpräferenzen müssen mit den Bestellungen mitgeteilt werden.
- Bei Abholung durch den Kunden ab Lager des Unternehmens gilt EXW Incoterms 2020.
- Der Gefahrübergang erfolgt gemäss Incoterms 2020.
- Bei EXW-Sendungen ohne bestimmte Liefertermine sind die Waren unverzüglich abzuholen. Bei Nichtabholung kann das Unternehmen auf Kosten und Gefahr des Kunden versenden oder einlagern und Lagergebühren berechnen – 0,60 CHF/kg/Tag ab dem 10. Tag pro angefangene Woche.
- Wird das Unternehmen durch höhere Gewalt wie Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmung, Epidemie/Pandemie, behördliche Massnahmen, Streiks oder unvorhergesehene Ereignisse im Betrieb oder bei Lieferanten behindert, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Machen solche Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, kann das Unternehmen ganz oder teilweise ohne Entschädigung zurücktreten.
- Die Lieferfristen des Unternehmens hängen von der rechtzeitigen Lieferung durch Lieferanten ab. Das Unternehmen haftet nicht für Lieferverzögerungen durch Lieferanten. Bei Verzug muss der Kunde angemessene schriftliche Nachfristen setzen. Angegebene Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
- Die Lieferfristen des Unternehmens hängen von der rechtzeitigen Lieferung durch Spediteure ab. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für zusätzliche Kosten oder Schäden durch Spediteursverzögerungen.
- Ohne feste Liefertermine behält sich das Unternehmen das Recht auf Teillieferungen und Teilleistungen vor, es sei denn, diese sind für den Kunden offensichtlich ungeeignet.
VIII. Bestellungen auf Abruf/Kontrakte und Annahmeverzug
- Abrufbestellungen müssen innerhalb von drei Monaten oder wie vereinbart vollständig abgenommen werden. Nicht abgenommene Mengen nach dieser Frist werden nach Benachrichtigung geliefert und berechnet oder auf Kosten des Kunden entsorgt.
- Ab der zweiten Woche nach Fristablauf für nicht abgenommene Waren berechnet das Unternehmen Lager- und Finanzierungskosten von 0,60 CHF/kg/Tag pro angefangenem Tag für Solarkomponenten, entsprechend dem typischen Liquiditäts- und Platzbedarf.
- Bei Annahmeverzug geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Weitere vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
IX. Warenrückgabe (Retouren)
- Rücksendungen erfordern eine Kundenbenachrichtigung und die schriftliche Genehmigung des Unternehmens. Das Unternehmen entscheidet frei über Annahme oder Ablehnung ohne Angabe von Gründen.
- Rücksendungen sind nur mit entsprechenden Vertragsunterlagen möglich.
- Rücksendungen werden mit 95 CHF Bearbeitungsgebühr belastet. Der Kunde trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Der Kunde behält das Risiko bis zum Eintreffen der Rücksendung beim Unternehmen.
- Rücksendungen müssen in Originalverpackung, vollständigen Einheiten und transportfertigem Zustand erfolgen.
- Nicht angekündigte, nicht genehmigte Rücksendungen werden auf Kosten des Kunden zurückgesandt. Der Kunde behält das Risiko für solche Rücksendungen.
X. Prüfung / Gewährleistung / Haftung / Garantie
- Kunden müssen Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen. Vor Unterzeichnung der Lieferdokumente sind die Waren auf sichtbare Schäden zu prüfen. Schadensvorbehalte müssen auf den Lieferdokumenten vermerkt werden. Unvollständige oder beschädigte Lieferungen müssen unverzüglich schriftlich an services@nrg-solutions.ch gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese Prüfungen oder Meldungen, geht die Schadenshaftung auf ihn über.
- Ansprüche wegen nicht sichtbarer Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt geltend gemacht werden.
- Die Gewährleistung erlischt maximal 2 Jahre nach Versand oder Werklieferung. Versteckte Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung gemeldet werden. Verspätete Meldungen führen zum Verlust aller Gewährleistungsrechte.
- Falsch gelieferte Waren erfordern sorgfältige Behandlung, Bewahrung der Originalverpackung und Schadensverhütung. Beschädigte Waren machen den Kunden haftbar. Der Kunde muss Fehllieferungen unverzüglich melden.
- Verhindert der Kunde die Schadensprüfung durch das Unternehmen oder stellt er beanstandete Gegenstände nicht zur Prüfung bereit, kann das Unternehmen die Gewährleistung bis zur Untersuchung verweigern. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn der Kunde die Behinderung der Untersuchung nicht verhindern konnte.
- Bei falschen Mängelrügen ist das Unternehmen zur Kostenerstattung von mindestens 50 CHF berechtigt, es sei denn, der Kunde weist geringere Kosten nach.
- Deklassierte Materialien, die als mangelhaft verkauft werden, schliessen alle Reparatur- und Gewährleistungsansprüche für vermerkte und typische Mängel aus.
- Bei fristgerechten, berechtigten Mängelrügen repariert das Unternehmen nach eigener Wahl oder liefert Ersatzware, einschliesslich gleichartiger Produkte. Der Kunde erhält Rücktrittsrechte nur, wenn vom Unternehmen anerkannte Mängel nicht innerhalb gesetzter angemessener Fristen durch Verschulden des Unternehmens behoben werden. Bei anerkannten Mengenfehlbeständen kann das Unternehmen nachliefern oder gutschreiben. Weitergehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
- Die Haftung des Unternehmens gegenüber Kunden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, insbesondere für indirekte, beiläufige oder Folgeschäden einschliesslich entgangener Gewinne, nicht realisierter Einsparungen, Produktionsausfälle, Reparaturkosten, Reputationsschäden, Haftungsschäden, Rechtskosten, Drittschäden usw.
- Vom Kunden bereitgestellte Standortdaten dienen als Referenzwerte für die Planung. Kunden müssen besondere bauliche und standortbezogene Anforderungen rechtzeitig melden. Kunden überprüfen selbständig die technische Machbarkeit vor Ort.
- Ohne Einschränkung der obigen Haftungsausschlüsse sind von Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen: natürlicher Verschleiss, Schäden durch unsachgemässe Handhabung, übermässige Nutzung, ungeeignete Ausrüstung, Nichtbefolgung von Anweisungen, Erosion, Korrosion, Kavitationsschäden, Verlust und Schäden durch höhere Gewalt wie Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmung, Epidemie/Pandemie, Streiks, behördliche Massnahmen, Transportverzögerungen und Nichtverfügbarkeit von Arbeitskräften/Material. Gleiches gilt für Schäden durch den Kunden oder durch nicht autorisierte Drittreparaturen.
- Ohne Einschränkung der Haftungsausschlüsse haften das Unternehmen und seine Vertreter nicht für Schäden aus Vertragsverletzung, Beratungsfehlern, unerlaubter Handlung, fahrlässiger Leistungsstörung oder anderen Rechtsgründen, insbesondere für Nicht-Produktschäden.
- Das Unternehmen liefert Produkte mit Herstellergarantie-Ausschlüssen und überträgt Herstellerrechte auf Kunden. Herstellergarantieansprüche müssen von Kunden fristgerecht bei Herstellern geltend gemacht werden. Das Unternehmen führt keine Meldungen durch und übernimmt keine Haftung für verspätete Schadensmeldungen. Herstellergarantien gelten gemäss Herstellerbedingungen während ihrer Gültigkeit. Hersteller entscheiden über die Gültigkeit von Garantiefällen und gewähren angemessene Abhilfe. Das Unternehmen gibt keine Herstellergarantien. Wo Produkte auf Herstellergarantien verweisen, sind Gewährleistung und Haftung des Unternehmens im Garantieumfang ausgeschlossen.
XI. Hilfspersonen
- Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen Hilfspersonen zur Vertragserfüllung einsetzen.
- Das Unternehmen lehnt jede Haftung für Tätigkeiten von Hilfspersonen ab, ausser für ordnungsgemässe Auswahl und Anweisung.
XII. Datenschutz
- Das Unternehmen hält die geltenden Datenschutzbestimmungen ein. Bestellanfragen erlauben dem Unternehmen die Erhebung von Kundennamen und -adressen. Datenverarbeitung erfolgt ausschliesslich zur Auftragserfüllung. Monitoring-Lösung-Abonnenten gewähren Administratoren Datenzugriff. Die Portalbereitstellung beinhaltet Datenübermittlung an Dritte. Ansonsten erfolgt kein Datenzugriff durch Dritte. Datenschutzanfragen an info@nrg-solutions.ch.
- Ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung des Kunden darf das Unternehmen Installationsfotos zu Referenzzwecken verbreiten, wobei sichergestellt wird, dass keine identifizierbaren Personen, Kennzeichen, Hausnummern oder Beschriftungen erscheinen. Betroffene Personen können die Referenznutzung jederzeit schriftlich untersagen. Nach Veröffentlichung auf der Website erfolgt die Entfernung umgehend; eine internetweite Persistenz kann jedoch nicht garantiert werden.
XIII. Schlussbestimmungen
- Vertragsstreitigkeiten unterliegen dem Gerichtsstand am Hauptsitz des Unternehmens.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Unternehmen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (insbesondere CISG).
- Die Parteien versuchen, Streitigkeiten gemäss Vertragsbestimmungen und -dokumenten gütlich beizulegen.
- Ungültige Bestimmungen berühren nicht die Gesamtgültigkeit der AGB. Die Parteien ersetzen ungültige Bestimmungen durch gültige Äquivalente, die der wirtschaftlichen Absicht entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken.
- Vertragssprache ist Deutsch. Verwenden die Parteien andere Sprachen, gilt der deutsche Wortlaut.
- Diese AGB sind gültig ab 1. Juli 2024 und ersetzen alle früheren Versionen.